9.1 Weimarer Verfassung






Die Weimarer Verfassung galt als sehr demokratisch und freiheitlich. In ihr galt das Prinzip der Gewaltenteilung, das Volk hatte über Volksbegehren und Volksentscheid die Möglichkeit in die Gesetzgebung einzugreifen und die allgemeinen Grundrechte (Menschenrechte) waren garantiert. Es gab keine 5%-Klausel, auch kleine Parteien waren im Parlament vertreten.

 

1.)   Einige Rechte, die für uns heute selbstverständlich sind, wurden damals

        neu in die Verfassung aufgenommen. Welche waren das?

 

-  die Gleichberechtigung und das Wahlrecht für die Frauen

-  Gewaltenteilung

-  freie Wahlen
-  der Schutz der Jugend

- Grundrechte (Meinungsfreiheit, Pressefreiheit)

- Anerkennung der Gewerkschaften als Tarifpartner zur Regelung von Lohn und         Arbeitsbedingungen das Recht auf Unterstützung bei Arbeitslosigkeit

 

2.)   Vergleiche nun die Verfassung der Weimarer Republik mit der

        Bundesrepublik. Schreibe dazu die einzelnen Verfassungsorgane

        der Exekutive, Legislative und Judikative in die Tabelle.

      

 

3.)   Eine besondere Stellung in der Weimarer Verfassung hatte der

        Reichspräsident. Welche Befugnisse und Aufgaben hatte er?

        Wie wurde er gewählt?

 

Er wurde vom Volk direkt auf 7 Jahre gewählt, hatte den Oberbefehl über die Reichswehr, ernannte die Reichsregierung (Reichskanzler + Minister), aber nach Mehrheit im Reichstag und konnte den Reichstag auflösen, falls keine Mehrheit vorhanden ist.

 

 

 4.)   Der Artikel 48 der Verfassung gab dem Reichspräsidenten ein

        „Notverordnungsrecht“. Wann konnte er davon Gebrauch machen?

        Welche Grundrechte konnte er damit zeitweise außer Kraft setzen?

 

Wenn das Volk seine Pflichten nicht erfüllt, bzw. wenn der Reichspräsident die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet konnte er Notverordnungen erlassen (=Gesetz) und Grund- und Bürgerrechte ganz, bzw. Teilweise außer Kraft setzten.


 

5.)   Vergleiche beide Verfassungen.  Wie unterscheiden sich die

        Aufgaben des Präsidenten, des Kanzlers und das Wahlrecht?

 

BRD: Ab 18 Jahren Wahlrecht. Auf 5 Jahre gewählt. Aufgaben des Kanzlers: heute Staatsoberhaupt, Regierungschef und Oberbefehl übers Militär.

WR:  Ab 20 Jahren Wahlrecht. Aufgaben des Präsidenten weit reichender als heute. Auf 7 Jahre gewählt.

 

 

 

5.1)  Warum hat man dies in unserem Grundgesetz wohl anders geregelt?

5% Hürde für Parteien heute, früher waren alle Parteien entsprechend ihrem Prozentsatz vertreten.

Notverordnungen: besonders gefährlich: Notverordnungsrecht Artikel 48 in Kombination mit dem Recht das Parlament aufzulösen Artikel 25 und dem Recht den Kanzler einzusetzen Artikel 53 zusätzlich mit dem destruktiven Misstrauensvotum (= die Parteien finden keinen Konsens und der Kanzler wird nicht mehr von einer Mehrheit getragen und kann abgesetzt werden).

Gefahr von Machtmissbrauch des Präsidenten = Ersatzkaiser.

Heute gibt es das Konstruktive Misstrauensvotum, d.h. wenn ein Kanzler keine Mehrheit mehr hat, muss gleichzeitig ein Neuer (mit einer neuen Mehrheit) gewählt werden.

 

 

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